Zuschuss für den höhenverstellbaren Schreibtisch: Wer zahlt wann?
Einen höhenverstellbaren Schreibtisch stellt meist der Arbeitgeber. Andere Kostenträger zahlen nur im Einzelfall, die Krankenkasse in der Regel nicht.
Einen amtlich veröffentlichten Zuschussbetrag für Schreibtische haben wir nicht gefunden. Die oft zitierten 1.305 Euro nennt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Stand April 2019) für einen Arthrodesenstuhl, den elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch ordnet dasselbe Merkblatt dem Arbeitgeber zu. Wartezeit, Formulare, Fristen und Widerspruch erklärt unser Ratgeber Zuschuss für den orthopädischen Bürostuhl, hier geht es um den Tisch.

Was der Arbeitgeber ohnehin schuldet
Der Arbeitgeber klärt über eine Gefährdungsbeurteilung, welche Arbeitsschutzmaßnahmen nötig sind, und darf die Kosten nicht auf Beschäftigte abwälzen (§§ 3 und 5 ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ergonomische Bildschirmarbeitsplätze mit Raum für wechselnde Arbeitshaltungen (Anhang Nr. 6.1).
Konkreter wird die ASR A6 Bildschirmarbeit (Ausgabe Juli 2024): Bildschirmarbeitsplätze sind vorzugsweise als Sitz- oder Steh-Sitz-Arbeitsplatz einzurichten, höhenverstellbare Arbeitsflächen werden empfohlen.
- 65 bis 125cmTischhöhestufenlos verstellbar, empfohlenASR A6
- 160 × 80cmArbeitsflächeMindestmaß für BüroarbeitASR A6
- 1,5m²Bewegungsflächefrei vor dem TischASR A6
- Werte aus der ASR A6, Abschnitte 6.3.9 und 6.3.10. Die Tischhöhe ist eine Empfehlung.
Ausdrücklich vorgeschrieben ist der höhenverstellbare Tisch nirgends. Ob der Arbeitgeber ihn trotzdem schuldet, sehen Rentenversicherung und Landessozialgericht Baden-Württemberg unterschiedlich. Mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben Sie Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, soweit das zumutbar ist (§ 164 Abs. 4 SGB IX). Mehr zum guten Arbeitsplatz: Ergonomie am Arbeitsplatz.
Wer zahlt wann: die Kostenträger für den Tisch
| Kostenträger | Zuständig, wenn | Was für den Tisch gilt |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Sie angestellt sind. | Einrichtung nach Gefährdungsbeurteilung und ASR A6, bei Schwerbehinderung zusätzlich nach § 164 SGB IX. |
| Deutsche Rentenversicherung | die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt sind. | Nur wenn er wegen einer Behinderung für eine bestimmte Tätigkeit nötig ist. |
| Agentur für Arbeit | kein anderer Reha-Träger zuständig ist (§ 22 SGB III). | Nennt höhenverstellbare Tische als Beispiel für technische Arbeitshilfen. |
| Inklusionsamt | eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt, das Problem mit der anerkannten Behinderung zusammenhängt und Sie in einem förderfähigen Arbeitsverhältnis stehen (in Bayern mindestens 15 Stunden pro Woche, tariflich oder ortsüblich bezahlt); nachrangig. | Bis zur vollen Höhe der Kosten möglich, an Sie oder den Arbeitgeber (§§ 19 und 26 SchwbAV). |
| Berufsgenossenschaft, Unfallkasse | ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache ist. | Hilfsmittel und Anpassung des Arbeitsplatzes (§ 35 SGB VII). |
| Krankenkasse | in der Regel nicht. | Kein Träger für die Teilhabe am Arbeitsleben (§ 6 SGB IX). |
Unsicher? Stellen Sie den Antrag trotzdem. Der Träger, bei dem er eingeht, klärt binnen zwei Wochen seine Zuständigkeit und leitet sonst weiter (§ 14 SGB IX).
Rentenversicherung: Merkblatt und Urteile
Die Rentenversicherung übernimmt Hilfsmittel, die wegen einer Behinderung zur Berufsausübung erforderlich sind, sofern keine Pflicht des Arbeitgebers besteht (§ 49 Abs. 8 SGB IX). Laut Informationsblatt G0132 kommt das in Betracht, wenn die Ausstattung des Arbeitgebers im Einzelfall medizinisch nicht ausreicht und die Leistung für eine bestimmte Tätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig ist.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sprach einem Fertigungsleiter nach einem Bandscheibenvorfall einen höhenverstellbaren Schreibtisch als Hilfsmittel zur Berufsausübung zu. Eine vorrangige Pflicht des Arbeitgebers sah es nicht (Urteil vom 9. September 2020, L 2 R 2454/19, rechtskräftig) und folgte dabei dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (L 6 R 504/14).
Einen Anspruch für alle begründen die Urteile nicht. Entscheidend ist, was die Einschränkung für Ihre konkrete Tätigkeit bedeutet. Nach einer Ablehnung beraten die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Sozialverbände oder Kanzleien für Sozialrecht.
Krankenkasse: warum sie den Tisch in der Regel nicht zahlt
Ob AOK, Techniker, Barmer oder DAK, für alle gesetzlichen Kassen gelten drei Gründe:
- Nicht zuständig: Krankenkassen sind Reha-Träger für die medizinische Rehabilitation, nicht für die Teilhabe am Arbeitsleben (§ 6 SGB IX).
- Kein Hilfsmittel: Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zahlt die Kasse nicht (§ 33 SGB V), und als solchen hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg den Schreibtisch eingeordnet.
- Kein Mobiliar: Auch für die betriebliche Gesundheitsförderung schließt der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands (Fassung vom 17.12.2025) Mobiliar aus.
Sagt Ihnen eine Kasse etwas zu, lassen Sie es sich vor dem Kauf schriftlich bestätigen.

Sonderfall Homeoffice
Ein Telearbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung besteht, wenn Arbeitszeit und Dauer vereinbart sind und der Arbeitgeber die Ausstattung bereitgestellt hat (§ 2 Abs. 7 ArbStättV); die ASR A6 zählt Arbeitsstuhl und Arbeitstisch ausdrücklich dazu. Beim mobilen Arbeiten ohne solche Vereinbarung ist ein Zuschuss meist Verhandlungssache.
Das Informationsblatt G0132 unterscheidet nicht zwischen Büro und Wohnung, und nach der Empfehlung der Integrationsämter (Stand November 2022) sind auch Homeoffice-Arbeitsplätze förderfähig. Tipps zur Einrichtung: Ergonomie im Homeoffice.
Der Antrag in fünf Schritten
Arbeitgeber ansprechen
Schildern Sie, bei welcher Tätigkeit es Probleme gibt, und bitten Sie um Prüfung der Gefährdungsbeurteilung. Stellt er den Tisch, entfällt der Antrag.
Fachärztliche Empfehlung einholen
Gebraucht wird eine fachärztliche Empfehlung mit konkreter Diagnose und Begründung, warum der Tisch für Ihre Tätigkeit nötig ist (bei der Rentenversicherung so in Anlage G0133 gefordert). Ob ein Sitz-Steh-Arbeitsplatz für Sie medizinisch nötig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Kostenvoranschlag einholen
Mit ausführlicher Funktionsbeschreibung: Hubbereich, Antrieb, Plattengröße, Tragkraft. Modelle zeigt die Produktwelt Arbeitstische.
Antrag vor dem Kauf stellen
Bei der Rentenversicherung mit dem Formularpaket Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen, sonst mit dem Antrag des jeweiligen Trägers.
Bescheid abwarten, dann bestellen
Erst der Bescheid sagt, was übernommen wird. Danach liefern und montieren wir den Tisch und stellen ihn mit Ihnen ein, wie im Ratgeber Höhenverstellbarer Schreibtisch beschrieben.

Unterlagen und typische Fehler
Alle Unterlagen sollten zeigen, warum Sie den Tisch wegen Ihrer Behinderung für Ihre konkrete Tätigkeit brauchen.
Das gehört dazu
- Antrag des Trägersbei der Rentenversicherung G0100 mit Anlage G0133
- Fachärztliche Empfehlungmit konkreter Diagnose und Begründung, warum der Tisch für Ihre Tätigkeit nötig ist (bei der Rentenversicherung so in Anlage G0133 gefordert)
- Beschreibung des ArbeitsplatzesTätigkeit, Bildschirmzeit, vorhandene Möbel
- Kostenvoranschlagmit Funktionsbeschreibung, für das Inklusionsamt Bayern mit Vergleichsangeboten
- Beim Inklusionsamt, Beispiel BayernSchwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid, Feststellungsbescheid des Versorgungsamts, Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers
Typische Fehler
- Vor dem Bescheid gekauftder Antrag gehört vor Kauf oder verbindliche Bestellung
- Arbeitgeber übersprungengenau darauf verweist sonst der Bescheid
- Diagnose ohne Bezug zur Tätigkeitgefragt sind Diagnose und ihre Auswirkung auf die konkrete Tätigkeit
- Auf die Krankenkasse gewartetsie ist für den Arbeitsplatz nicht zuständig
- Angebot ohne Funktionsbeschreibungso lässt sich der Bedarf nicht prüfen
Probestehen, Kostenvoranschlag, Montage
In unserer Ausstellung in Augsburg stehen höhenverstellbare Schreibtische verschiedener Hersteller zum Probestehen bereit. Wir erstellen den Kostenvoranschlag für Antrag oder Arbeitgeber, auf Wunsch per Video. Lieferung und Montage übernimmt unser eigenes Team in Augsburg und Umland, München, Ulm, Nürnberg und Stuttgart.
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Fotos: Ausstellung Augsburg, Büromöbel Schmid
Häufige Fragen zum Zuschuss für den höhenverstellbaren Schreibtisch
Wer zahlt und wie viel
01Zahlt die Krankenkasse einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
In der Regel nicht, bei keiner gesetzlichen Kasse: Sie ist für die Teilhabe am Arbeitsleben nicht zuständig, und ein Schreibtisch gilt als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.
02Gibt es Urteile zum höhenverstellbaren Schreibtisch als Hilfsmittel?
Ja, aber nur zu Einzelfällen. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz verpflichtete die Rentenversicherung, einem Kundenbetreuer einen täglich mehrfach höhenverstellbaren Schreibtisch zu verschaffen (Urteil vom 2. März 2016, L 6 R 504/14). Das Landessozialgericht Baden-Württemberg folgte dem 2020 bei einem Fertigungsleiter (L 2 R 2454/19). Einen Anspruch für alle begründen die Urteile nicht, entscheidend ist die konkrete Tätigkeit.
03Wie hoch ist der Zuschuss für einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Einen amtlich veröffentlichten Betrag für Schreibtische kennen wir nicht. Die oft genannten 1.305 Euro nennt die Rentenversicherung Rheinland (Stand April 2019) für einen Arthrodesenstuhl. Verbindlich ist allein der Bescheid.
04Gibt es einen Zuschuss der Berufsgenossenschaft für Büromöbel?
Nur wenn ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache ist, etwa für Hilfsmittel oder die Anpassung des Arbeitsplatzes. Einen allgemeinen BG-Zuschuss für Schreibtische kennen wir nicht, manche BG fördern Betriebe mit Arbeitsschutzprämien.
Arbeitgeber, Homeoffice und Steuer
05Muss mein Arbeitgeber mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch stellen?
Vorgeschrieben ist er nicht, die ASR A6 empfiehlt aber höhenverstellbare Arbeitsflächen, und die Gefährdungsbeurteilung kann ihn nötig machen. Mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung haben Sie Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz, soweit zumutbar.
06Gibt es einen Zuschuss für den Schreibtisch im Homeoffice?
Für einen vereinbarten Telearbeitsplatz stellt der Arbeitgeber Tisch und Stuhl, beim mobilen Arbeiten in der Regel nicht. Kostenträger fragen nach dem Bedarf für die Tätigkeit, Inklusionsämter können auch Homeoffice-Arbeitsplätze fördern.
07Kann ich einen selbst gekauften Schreibtisch steuerlich absetzen?
Beruflich genutzte Arbeitsmittel können Werbungskosten sein (§ 9 EStG). Ob und in welcher Höhe das für Ihren Tisch gilt, klärt Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Bilder: Steelcase (Seitenkopf und Homeoffice), Beispiele aus dem Herstellerprogramm. Ausstellungsfotos: Büromöbel Schmid, Fotograf Silviu.
